Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.